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Master of Laws (LL.M.)

Master of Laws (LL.M.)

In den Rechtswissenschaften wird Master-Absolventen der zweite akademische Grad “Master of Laws” (LL.M.) verliehen. Die Spezialisierung auf bestimmte rechtliche Gebiete und Grundlagen macht die Entscheidung für den richtigen Master-Studiengang nicht einfach.

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Um ein Masterstudium der Rechtswissenschaften beginnen zu können, ist ein entsprechender Bachelor oder mit dem Bachelor of Laws vergleichbarer Hochschulabschluss nötig. Einige Anbieter von entsprechenden Masterprogrammen erheben Tests, Eignungsprüfungen und bitten die Bewerber zu persönlichen Gesprächen, in denen sie überzeugen müssen, um angenommen zu werden. Für manche Masterprogramme wird zusätzlich noch ein Empfehlungsschreiben früherer Dozenten benötigt, der die besondere Eignung herausstellen soll.

Master of Laws – auch im Ausland studieren

Durch den Bologna-Prozess ist es leichter geworden, ein erweiterndes Studium im Ausland zu absolvieren. Studenten, die die Eignung und Voraussetzungen besitzen, ein Masterstudium der Rechtswissenschaften zu absolvieren, können das durch die Gleichstellung der Abschlüsse auch im Ausland absolvieren. Jedoch sollte beachtet werden, dass die Inhalte sich häufig auf die Rechte des Landes beziehen und diese im Heimatland nicht zwingend relevant sein müssen. Das genaue Studium der Angebote und Inhalte, sowie die spätere berufliche Perspektive sollten genau betrachtet werden.Der Master of Laws berechtigt uneingeschränkt zur Promotion und kann der Start einer hochschulinternen Karriere sein.

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