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Besondere Nachweise Teil 2

Zusätzlicher Nachweis von Absolventen ähnlicher Studiengänge

Oftmals bewerben sich für einen Master-Studiengang Absolventen grundständiger Studiengänge, welche inhaltlich zwar ähnlich, aber nicht eins zu eins als Grundlagen für das weiterführende Master-Programm anzusehen sind. Diese Studierenden müssen anhand zusätzlicher Nachweise kenntlich machen, dass sie im Rahmen ihres Erststudiums Kenntnisse erworben haben, die mit den geforderten Fähigkeiten vergleichbar sind. Dabei sollte eine Gesamtbewertung der Kompetenzen stattfinden und kein schematischer Vergleich. Ist diese Gleichwertigkeit gewährleistet und der Arbeitsaufwand zum Erwerb der fehlenden Qualifikationen gering, wird der Master-Bewerber vorläufig zugelassen. Kann er die aufzuholenden Kenntnisse bis zu einem Zeitraum von meistens einem Jahr nachweisen, wird er vollständig zugelassen. 

Empfehlungsschreiben

Als Bewerbungsunterlagen für ein Master-Studienprogramm ist es in manchen Fällen nicht ausreichend, die eigenen Leistungen anhand von Noten und Zertifikaten zu dokumentieren oder eigenständig die persönliche Motivation darzulegen. Aus diesem Grund fordern einige Hochschulen eine neutrale Beurteilung des Master-Bewerbers durch einen Außenstehenden. Dieser muss den Interessenten auf der einen Seite gut genug kennen, um eine Bewertung über ihn abgeben zu können, sollte ihm jedoch auf der anderen Seite für die gewahre Neutralität nicht zu nahe stehen.

Deshalb werden von einigen Master-Anbietern Dozenten zu Rate gezogen, welche die Interessierten bereits unterrichtet oder deren Persönlichkeit und Arbeitsweise auf eine anderen Art – beispielsweise als wissenschaftliche Hilfskraft – kennen gelernt haben. Die Dozenten werden daher gebeten, ein objektives Empfehlungsschreiben über den Bewerber eines Master-Studiengangs zu verfassen.

Dieses Schreiben setzt sich aus vorformulierten Fragen zusammen, welche der Dozent beantworten muss. Darunter fallen beispielsweise Auskünfte, wie lange und gut der Dozent den Studenten kennt und ob er ihn für das spezifische Master-Programm empfiehlt. Darüber hinaus müssen akademische und analytische Fähigkeiten, Auffassungsgabe sowie soziale Kompetenz bewertet werden. 

 


 

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