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Studienbeitragsdarlehen

Welche Studienbeitragsdarlehen stehen zur Verfügung?

Um die Studiengebühren finanzieren zu können, besteht die Möglichkeit eines Studienbeitragsdarlehens. Somit müssen die Gebühren nicht sofort bezahlt werden, sondern werden vorerst durch einen solchen Kredit beglichen. Bundesweit existieren unterschiedlichste Varianten - Master-Vergleich.com verschafft Überblick.

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Die Konditionen der Studienbeitragsdarlehen variieren je nach Hochschulort stark. Doch das breit gefächerte Angebot steht nicht jedem Studenten zur Verfügung. Man kann lediglich das jeweilige Landes-Angebot, das auf die Hochschulen in einer Region zugeschnitten ist, annehmen. Die Studienbeitragsdarlehen von Banken anderer Bundesländer können nicht beantragt werden. Generell gilt: Bildung ist Ländersache, das heißt die Regelung der Gebührenhöhe variiert je nach Bundesland. Somit unterscheiden sich auch die Höhe und Konditionen der Studienbeitragsdarlehen.

Befreiung von Studienbeiträgen ohne Studienbeitragsdarlehen?

Lediglich wer bereits ein Kind hat, in offizielle Gremien der Hochschule gewählt wurde oder besonders gute Studienleistungen aufweist, hat Aussicht auf Befreiung von den Studienbeiträgen. Auskünfte zur Befreiung erteilen die Studierendensekretariate der jeweiligen Hochschulen.

Wer kann ein Studienbeitragsdarlehen erhalten?

Je nach Bundesland und Bank unterscheiden sich die Voraussetzungen für ein Studienbeitragsdarlehen erheblich. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gestatten zum Beispiel Niedersachsen und Hamburg sogar verschuldeten Studenten, ein Studienbeitragsdarlehen zu beziehen. Es gibt aber auch einige Gemeinsamkeiten in den Ländern: So besteht eine Altershöchstgrenze, die zwischen 35 und 60 Jahren liegt. Darüber hinaus werden keine Studienbeitragsarlehen mehr gewährt, da die Rückzahlungsgarantie ab einem bestimmten Lebensabschnitt nicht mehr gewährleistet ist und das Studium im fortgeschrittenen Alter als Privatvergnügen angesehen wird, da es in der Regel nicht mehr auf einen auszuführenden Beruf vorbereitet. Für ältere Studenten kommt somit ein Studienbeitragsdarlehen meist nicht in Frage.

Generell können ausländische Studierende die Studienbeitragsarlehen nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber sind, aus EU-Staaten kommen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören, also ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben.


 

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