Master und höherer Dienst
Mit dem Master in den höheren Dienst
Auch Masterabsolventen von Fachhochschulen erfüllen die Voraussetzung für eine höhere Laufbahn im öffentlichen Dienst. Das hat die Kultusministerkonferenz in einem gesonderten Feststellungsverfahren im September 2007 entschieden.
„Die Fachhochschulen haben bewiesen, dass ihre Masterstudiengänge hinter den Qualitätsstandards an den Universitäten nicht zurückstehen“, erklärt Prof. Dr. Ursula Georgy. „Die Fachhochschulen gewinnen durch die neue Regelung Rechts- und Planungssicherheit. Und auf die Studierenden trifft das ebenfalls zu“, so die Vorsitzende der Konferenz der informatorischen und bibliothekarischen Ausbildungseinrichtungen (KIBA) weiter.
Der höhere Dienst ist die berufliche Laufbahn für Beamte. Was für Absolventen mit Fachhochschuldiplom noch nicht möglich war, ist für die Studenten der neuen Masterprogramme an Fachhochschulen jetzt erlaubt. Bachelorabsolventen von Universitäten und Fachhochschulen sind dem gehobenen Dienst zugeordnet. Den Teilnehmern von Masterstudiengängen wird seit Anfang 2008 der Zugang zum höheren Dienst eröffnet und berechtigt somit auch zu einer Promotion.
Gut Ding will Weile haben – Master im höheren Dienst
Etwa fünf Jahre hat es gedauert. Bereits 2002 vereinbarte die Kultus- und die Innenministerkonferenz „Kriterien“ für Fachhochschulen, deren Masterabschluss die Beamtenlaufbahn sicher stellen sollte. Die Befähigung der Studenten zum wissenschaftlichen Arbeiten, die Vermittlung von theoretisch, analytischen Tätigkeiten und die Herausbildung von sozialen und intellektuellen Kompetenzen, waren nur einige der festgelegten Voraussetzungen für die Masterstudiengänge.
Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens wurde die Erfüllung der Eigenschaften festgestellt. Eine automatische Zuordnung und tarifliche Eingruppierung der Masterabsolventen war im Gegensatz zu den Bachelorstudenten bis dato noch nicht möglich.
Seit Januar 2008 ist jetzt ein wichtiger Schritt in Richtung eines einheitlichen Bildungssystems in Deutschland gemacht. Die studiengangbezogenen Akkreditierungen stellen derzeit sicher, „dass Masterabschlüsse an Fachhochschulen die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen. Einer gesonderten Feststellung bedarf es insofern nicht mehr“.
Ein nächster Schritt geht in Richtung Europa. Mit dem Lissaboner Abkommen von 1997 wurden von der UNESCO und dem Europarat bereits schon erste Regelungen hinsichtlich eines einheitlichen europäischen Hochschulgesetzes getroffen. Doch in Deutschland sind diese Regelungen bisher noch nicht angekommen. So haben beispielsweise ausländische Absolventen, die in den öffentlichen Dienstleistungsbereich aufgenommen werden möchten, nach wie vor Anerkennungsprobleme mit ihrem Masterabschluss.
