Ziel- und Berufsgruppen
Der Weiterbildende Studiengang richtet sich an Absolventen der Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften, die sich in den Bereichen des Wirtschafts- und Steuerrechts fortbilden wollen um sich so auf dem Arbeitsmarkt besser zu positionieren.
Voraussetzungen
Neben dem erfolgreichen Abschluss eines Universitätsstudiums sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Die Absolventen eines Fachhochschulstudiums der
Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften werden nur zugelassen, sofern sie mindestens die Abschlussnote
"gut" aufweisen und eine einjährige fachspezifischen Berufserfahrung vorweisen können.
Zulassung
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist läuft jeweils am 31.08. ab
Bewerbungsunterlagen
Neben dem Antragsformular, das Interessierte auf der Webseite der Ruhr-Universität Bochum finden, müssen die Bewerber eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses, einen tabellarischen Lebenslauf und eine beglaubigte Kopie des Studienabschlusses beilegen. Bei ausländischen Bewerbern ist zusätzlich ein Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse erforderlich.
Aufnahmeverfahren
Unter den Bewerbern werden 50 Studienplätze in Form einer Bestenauslese
vergeben. 25 Studienplätze entfallen dabei auf Bewerber mit juristischen
Abschluss und 25 Studienplätze auf Bewerber mit
wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss. Gibt es nicht genügend Bewerber
aus einer der Fachrichtungen, können die Studienplätze von Bewerbern
der jeweils anderen Fachrichtung aufgefüllt werden. Entscheidend für die
Bestenauslese sind die Diplomnote bzw. die Examensnote. Hat ein
Bewerber bereits beide Staatsexamen ist die bessere Note
ausschlaggebend.