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Master of Laws

Der Abschluss Master of Laws ist der zweite Abschluss der rechtswissenschaftlichen Studienabschlüsse, wird also als Master beim Jura-Studium vergeben. Die offizielle Abkürzung LL.M. steht für Legum Magister, wobei das doppelte L den Plural "Rechte" kennzeichnet. Das meist konsekutiv angelegte Masterstudium - das heißt, dass für den Master of Laws zuvor der Bachelor of Laws studiert werden musste - dauert in der Regel vier Semester. Während im Bachelorstudium die allgemeinen Kenntnisse des Zivil- und Strafrechts vermittelt wurden, dient das Studium zum Master of Laws der Spezialisierung innerhalb der Rechtswissenschaften. Der LL.M. eröffnet zahlreiche Jobperspektiven in der Wirtschaft. Für die Tätigkeit eines Volljuristen als Richter oder Anwalt ist allerdings das Staatsexamen notwendig.
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Studiengänge in Master of Laws

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