Freiversuch

An vielen Universitäten und Fachhochschulen ist in verschiedenen Studienfächern bei Prüfungen ein Freiversuch gegeben. Dieser Freiversuch wird einem meistens nur angerechnet, wenn die entsprechende Prüfung in der von der Studienordnung vorgegebenen Zeit abgelegt wird. Wird die Prüfung im Freiversuch bestanden, kann der Student, wenn gewünscht, die Prüfung wiederholen, um seine Note zu verbessern. Diese Möglichkeit durch den Freiversuch ist bei Studenten sehr beliebt, um die Note des Abschlusszeugnisses entsprechend zu heben.

Insbesondere bei mehreren Prüfungen hintereinander erreicht man oft nicht in jeder Prüfung die gewünschte Note. Eine Prüfungswiederholung nach bestandenem Freiversuch muss in einem festgelegten Zeitraum, der in in der Prüfungsordnung festgelegt ist, beantragt werden.

Bei Nichtbestehen ist eine Wiederholung der Prüfung ebenfalls möglich, da die Prüfung durch den Freiversuch als nicht abgelegt gewertet wird. So ermöglicht der Freiversuch einem Studenten, eine verhauene Prüfung nochmals abzulegen.

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Programm des Monats

Anbieter: Ruhr Universität Bochum

Studienort: Bochum

Schwerpunkt: Rechts- & Wirtschafts- wissenschaften

Besonderheiten: Der weiterbildende Masterstudiengang richtet sich an Fach- und Führungskräfte im Personalbereich und soll für Führungsaufgaben im Personal- management auf hohem Niveau qualifizieren.