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BAföG im Master-Studium

BAföG - Welcher Master wird gefördert?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht Master-Studenten eine finanzielle Unterstützung - wenn diese ihr Studium konsekutiv absolvieren und das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

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Studenten haben die Option, das Masterstudium durch BAföG zu finanzieren. Damit dies möglich ist, muss der Studiengang ein konsekutiver Master sein. Ist er als Weiterbildungsmaster konzipiert, ist die Förderung durch BAföG nicht möglich. Das bedeutet, dass er auf dem Bachelorstudium aufbauen und mit diesem inhaltlich und fachlich verknüpft sein muss.

Somit sind keine Masterprogramme durch BAföG förderungsfähig, die expliziet Berufserfahrung als Voraussetzung fordern, da diese aufgrund der vorherigen Arbeitstätigkeit als Weiterbildung angesehen werden. Der Erststudiengang muss mit dem Bachelor abgeschlossen werden; der Abschluss mit dem Diplom wird beim BAföG im Masterstudium nicht akzeptiert. Des Weiteren kann die Förderung durch BAföG erst dann beginnen, wenn der vorherige Bachelor beendet ist. Dieser muss in Deutschland anerkannt und berufsqualifizierend sein.

Allgemeine Voraussetzungen bei Förderung durch BAföG

Darüber hinaus gelten die allgemeinen BAföG-Regeln, so zum Beispiel im Bezug auf den Fachrichtungswechsel. Dieser darf nicht vollzogen werden, wenn dadurch Fachsemester verloren gehen. Hat man in einem früheren Hochschulstudium einen Fachrichtungswechsel nach dem dritten Semester vorgenommen, ohne dass ein gravierender Grund vorlag, verfällt der Anspruch auf weiteres BAföG.

Der Antragsteller darf zum Zeitpunkt des Master-Studienbeginns das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben, damit die Förderung durch BAföG möglich ist. Gelegentlich werden Ausnahmen gemacht. Anerkannte Gründe, die den Altersübertritt rechtfertigen, sind beispielsweise die Hinderung des Studienbeginns durch Krankheit oder Kindererziehung. Fachkundige Beratung zum Thema BAföG generell und BAföG im Master-Studium erteilen die jeweiligen Studentenwerke.


 

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