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Hochschulwahl Teil 2

Spezialisierte Hochschulen

Der Schwerpunkt der Technischen Hochschulen und Universitäten liegt im Bereich der Natur und Ingenieurswissenschaften. Sie besitzen, wie die allgemeinen Universitäten, ein Promotionsrecht und betreiben häufig weitreichende Forschungen auf Ihren Fachgebieten.

Medizinische Universitäten und Hochschulen sind, entgegen einer medizinischen Fakultät einer allgemeinen Universität, unabhängige Hochschulen. Der spezialisierte Schwerpunkt liegt in der Forschung und Lehre im Rahmen des Medizinstudiums und den benachbarten medizinischen Disziplinen. Auch für Tiermedizin gibt es entsprechend spezialisierte und eigenständige Hochschulen.

Hochschulen für Kunst, Musik, Film und Schauspielkunst verfolgen einen künstlerisch-wissenschaftlichen oder künstlerischen Ansatz. Bewerber für ein Master-Studium an einer dieser Hochschulen müssen in der Regel einen Nachweis ihrer künstlerischen Fähigkeiten und Talente erbringen.

Berufsakademie, Private und Fernhochschule

Private Hochschulen und Universitäten befinden sich in privater Trägerschaft. Sie sind im Allgemeinen dazu berechtigt, akademische Titel wie den Master zu verleihen. Viele spezialisierte Hochschulen befinden sich in privater Trägerschaft und bieten häufig eine enge Zusammenarbeit mit Unternehmen und Institutionen an. Das Studium an einer privaten Hochschule ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden, als das Studium an einer staatlichen Hochschule.

Fernhochschulen und Universitäten ermöglichen ein Studium mit geringen Präsenzphasen und einem überwiegenden eigenständigem Selbststudium. Gerade für ein berufsbegleitendes Studium bieten sich eine Fernhochschule oder Universität an. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass die verliehenen Abschlüsse staatlich anerkannt sind.

Berufsakademien ermöglichen eine duale Ausbildung von Studium und Beruf. Während des Studiums wechseln sich Präsenzphasen in dem Unternehmen und der Berufsakademie ab und ermöglichen einen stetigen Praxisbezug. Bei den erworbenen Abschlüssen handelt es sich um staatliche Abschlussbezeichnungen, jedoch nicht um akademische Grade.


 

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