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Exmatrikulation

Wenn ein Studierender exmatrikuliert wird oder sich selbst exmatrikuliert, bedeutet dies, dass er das Studium abbricht oder vom Studium ausgeschlossen wird. Die Exmatrikulation erfolgt automatisch, wenn das Studium mit einem Abschluss beendet wurde. Das Wort "Exmatrikulation" leitet sich vom Begriff "Matrikel" ab, womit ein öffentliches Verzeichnis gemeint ist. 

Exmatrikulation ist also das Herausstreichen aus der öffentlichen Liste der Studenten durch die Universität. Die Exmatrikulation kann freiwillig vom Studenten vor Studiumsabschluss beantragt werden, wenn der Student vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr weiterstudieren will. 

Seitens der Universität erfolgt die Exmatrikulation bei Studenten, die sich nicht zum neuen Semester zurückmelden. Diese werden jedoch vorher von der Studierendenverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Rückmeldung versäumt haben und ihnen die Exmatrikulation droht. Eine Exmatrikulation erfolgt auch dann, wenn die Einschreibungs- oder Studiengebühren nicht gezahlt wurden.

In manchen Bundesländern kann auch Studierenden, die die erforderlichen Leistungsnachweise über zwei Jahre nicht erbracht haben, die Exmatrikulation drohen. Die unangenehmste Art der Exmatrikulation ist, wenn ein Student der Universität verwiesen werden muss, weil er gewalttätig wurde oder Gewalt angedroht hat oder bewusst Veranstaltungen massiv störte.    

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