essay for love research paper topics on advertising assignment support doctor ambitions essay typewriter guest book paper
Nach oben

Fachwechsel (Hochschule)

Ist ein Studierender mit der Wahl seines Faches unzufrieden und entscheidet sich für einen Wechsel, ermöglicht das Gesetz diesen Wechsel mit dem folgenden Wortlaut: "Die Fachrichtung wechselt, wer einen anderen Berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt."

Das bedeutet: Ein Fachwechsel, bei dem man die Studienrichtung wechselt, ist möglich. Dies kann in Form eines Fachwechsels an ein und derselben Hochschule passieren oder auch den Wechsel der Ausbildungsstätte beinhalten. 

Man spricht nur dann von einem Fachwechsel, wenn jemand dafür den zuvor gewählten Studiengang komplett aufgibt und nun ein anderes Fach wählt, wieder beim ersten Semester beginnend. Ein Quereinsteiger hingegen studiert bereits von Anfang an dasselbe Fach und wechselt nur die Universität oder Fachhochschule - hierbei handelt es sich also um einen örtlichen Wechsel.
 

Ein Fachwechsel wirkt sich auch auf den Bafög-Anspruch aus, da dieser nicht unbegrenzt lange Studienzeiten oder mehrere Fachwechsel erlaubt. Ein Fachwechsel sollte daher so früh wie möglich vollzogen werden, da nur drei Semester verloren werden dürfen - sonst erlischt der BAföG-Anspruch. Dies läuft unter dem sogenannten "wichtigem Grund", das heißt, dass man aus Interessensgründen oder körperlichen oder psychischen Gründen einen Fachwechsel vollzieht.

 Sollte der Fachwechsel erst in einem späteren Semester stattfinden, geht das nur durch "unabweisbaren Grund" – Beispiel hierfür ist ein Sportstudent, der nach einem Unfall aufgrund körperlicher Schäden nicht weiterstudieren kann.

Das könnte Sie auch interessieren