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Hochschulzugangsberechtigung

Hochschulzugangsberechtigung

Eine Hochschulzugangsberechtigung ist die Qualifikation, die zum Besuch einer Hochschule berechtigt. Ein einfachsten wird die Hochschulzugangsbrechtigung durch den Erwerb des allgemeinen Abiturs erworben. Durch diesen Abschluss erlangt man die Hochschulzugangsberechtigung für alle Hochschulen und Universitäten. Allerdings können die einzelnen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen, wie zum Beispiel einen bestimmten Noendurchschnitt, verlangen oder ein anderes Auswahlverfahren durchführen. So reicht die Hochschulzugangsberechtigung nicht zwingend allein aus, um einen Studienplatz (insbesondere in sehr gefragten Studiengängen) zu erhalten.

Durch das Ablegen der fachgebundenen Hochschulreife erhält man nur die Hochschulzugangsberechtigung für bestimmte fachbezogene Studienfächer. Legt man beispielsweise das Abitur auf einem sozialpädagogischen Gymnasium ab und belegt keine zweite Fremdsprache, hat man die Hochschulzugangsberechtigung nur für sozialwissenschaftliche und sozialpädagogische Studienfächer erworben.

Bekannter ist die Fachhochschulreife, die nur die Hochschulzugangsberechtigung für eine Fachhochschule beinhaltet. Nach erfolgreichem Abschluss der Fachhochschule gilt die Hochschulzugangsberechtigung dann allerdings für nahezu alle Universitäten.

Die Hochschulzugangsberechtigung, die durch das Abitur oder durch andere Abschlüsse erworben wird, hat für die grundständigen Studiengänge oder Erststudiengänge Gültigkeit. Postgraduiertenstudiengänge (beispielsweise zum Master) können erst nach dem Erlangen eines ersten Titels belegt werden.

Manche Hochschulen gewähren auch eine Hochschulzugangsberechtigung für besonders Begabte, die keine Möglichkeit hatten, das Abitur abzulegen. Hier wird meistens einschlägige Berufserfahrung vorrausgesetzt und es muss eine interne Prüfung abgelegt werden, um die außerordentliche Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen. Diese ist dann auch nur für das abgelegte Fach und für die Universität, an der die Przüfung abgelegt wurde, gültig.

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