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Losverfahren

Das Losverfahren ist an der Universität ein gängiges Verfahren, um freie Studienplätze an interessierte Bewerber zu vergeben. Wurde ein Bewerber an der Universität abgelehnt, so kann er darauf hoffen, dass angenommene Bewerber ihren Studienplatz doch nicht annehmen und er durch das Losverfahren nachrückt. 

Durch die frei gewordenen Studienplätze kann die Hochschule ein Losverfahren einleiten, an welchem sich alle Personen mit Hochschulreife anmelden können. Da die Studienplatzvergabe nicht mehr wie früher über die ZVS läuft, sondern über die Hochschulen, besitzen die Studienbewerber die Möglichkeit sich an mehreren Studienorten zu bewerben. Aufgrund der vielen Absagen von angenommenen Studienbewerbern, ist das Losverfahren zu einer Normalität geworden. Angesetzt wird das Losverfahren des Öfteren nach dem Nachrückverfahren. Der Nachteil besteht darin, dass eine Zusage vom Losverfahren des Öfteren nur kurz vor Studienbeginn bekannt gegeben wird. 

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