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Nachrückverfahren

Beim Nachrückverfahren handelt es sich um die Besetzung frei gebliebener Studienplätze. Es kommt nicht selten vor, dass ein zulassungsbeschränkter Studiengang von mehr Studenten angestrebt wird, als angenommen werden können. Somit bekommen einige Bewerber Absagen von der jeweiligen Universität. Wenn nun aber ein Student, der eigentlich einen Studienplatz bekommen hat, diesen nicht annimmt, kommen die eigentlich Abgelehnten im Nachrückverfahren womöglich doch noch zu ihrem Studienplatz. 
 
 Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der so genannte Numerus Clausus entscheidend. Dies gilt auch für das Nachrückverfahren. So wird im Nachrückverfahren der Platz, den man auf der Warteliste erhält, nach der Abiturnote bestimmt. Eine Ausnahme bilden angesammelte Wartesemester, diese können auch beim Nachrückverfahren ausschlaggebender sein als die Abiturnote. Insgesamt kann man sagen, dass das Nachrückverfahren eine Methode der Universitäten ist, ihre Studienplätze in jedem Fall gefüllt zu bekommen. Für die Studenten bietet das Nachrückverfahren die Möglichkeit, bei einer Absage nicht zu verzweifeln, da durch das Nachrückverfahren die Chance besteht, doch noch einen Studienplatz zu erhalten.

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